Beitragssatz zur Krankenversicherung
Krankenversicherung (in %)
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Gesamt
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Arbeitnehmeranteil
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Arbeitgeberanteil
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Allgemeiner Beitragssatz
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14,60
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7,30
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7,30
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Ermäßigter Beitragssatz*
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14,00
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7,00
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7,00
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Zusatzbeitragssatz
der energie-BKK
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2,98**
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1,49
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1,49
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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
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2,50
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*Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
**Änderungen des Zusatzbeitrages werden bei den Einkunftsarten gesetzliche Rente und Versorgungsbezügen für pflichtversicherte Mitglieder erst vom 1. Tag des 2. auf die Veränderung folgenden Kalendermonats berücksichtigt. Bis zum Berücksichtigungszeitpunkt gilt der vorhergehende Zusatzbeitrag weiter.
Beispiel:
Zusatzbeitrag seit dem 01.01.2025 in Höhe von 2,98 %.
Der Zusatzbeitrag wird seit dem 1. Januar 2019 paritätisch finanziert, also jeweils zur Hälfte (1,49 Prozent) vom Versicherten und seinem Arbeitgeber bzw. bei Rentnern vom Rentenversicherungsträger getragen wird.
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