Themen A-Z

Beitragssatz der Pflegeversicherung

Kinderlose Mitglieder zahlen in der sozialen Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 %. Insgesamt beträgt der Beitragssatz für sie dann 4 % (3,4 % + 0,6 %). Das entspricht einem Arbeitgeberanteil von 1,7 % und einem Arbeitnehmeranteil von 2,3 %. (Stand: 1. Juli 2023) 

Dieser Zuschlag ist ausschließlich von den Mitgliedern zu finanzieren. Der Arbeitgeber beteiligt sich an dieser Mehrbelastung nicht. Ausgenommen von der Zahlung des Beitragszuschlages für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung sind folgende Personen:

  • Mitglieder ohne Kinder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind,
  • Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Mitglieder, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten.


Nur bei Geringverdienenden wie z. B. Auszubildende (Entgelt bis 325 € monatlich), ist der Arbeitgeber verpflichtet auch den Beitragszuschlag zu tragen.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen