Du bist jung, kaum krank und suchst selten den Arzt auf?
AzubiPlus Wahltarif - ist bares Geld wert!
Sie haben ihren Schulabschluss in der Tasche und mit der Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Exklusiv für unsere Auszubildenden haben wir einen Wahltarif entwickelt, der für sie bares Geld wert ist. Mit Beginn ihrer Ausbildung und einer Mitgliedschaft bei der energie-BKK können schon die ersten Euros auf ihr Konto fließen!
Warum AzubiPlus Wahltarif?
Wir wissen: Auszubildende sind weniger krank oder selten beim Arzt. Unseren umfassenden Versicherungsschutz nehmen nur die wenigsten in Anspruch.
Unsere Philosophie: Gerade weil wir viele Leistungen anbieten, benötigen wir ein Modell, das attraktiv für Versicherte ist, die – glücklicherweise – kaum Leistungen in Anspruch nehmen oder nur zur Vorsorge gehen.
Unser Wahltarif für Azubis @ingimage
Unser Angebot: AzubiPlus Wahltarif
Bis zu 450 Euro Prämie: Einfach Mitglied in der energie-BKK werden und eine satte Sofortprämie von bis zu 150 Euro kassieren. Die Wahl des Tarifs AzubiPlus erfolgt für drei Jahre und ist nur im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei der energie-BKK möglich. Gleich zu Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie die erste Prämienzahlung in Höhe von 150 Euro*. Sie können in dieser Zeit also bis zu 450 Euro Prämie von der energie-BKK erhalten! Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils ein Jahr.
Doppelter Vorteil: Prämie und voller Versicherungsschutz
Sie können sich gleich doppelt freuen: einmal über die Prämie und zum anderen darüber, dass wir trotzdem den kompletten Versicherungsschutz bieten – ohne Einschränkungen.
Welche Leistungen werden nicht auf die Prämie angerechnet?
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Präventionsmaßnahmen, z. B. Gesundheitskurse)
- Medizinische Vorsorgeuntersuchungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchungen
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschafts-Richtlinien
- Ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, soweit keine Verordnung ausgestellt wird.
Was passiert bei Inanspruchnahme von Leistungen?
Die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen ist prämienunschädlich. Wird Ihnen ein Medikament oder eine andere Heilmaßnahme verordnet, werden diese Kosten mit der Prämie im Folgejahr verrechnet bzw. gegebenenfalls zurückgefordert. Von Ihrem Prämienvorschuss werden die der energie-BKK entstandenen Leistungskosten abgezogen.
Das Ende der Ausbildung hat keine Auswirkungen auf den Wahltarif. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Je nachdem wie hoch Ihr Gehalt nach der Ausbildung ist, können Sie eine andere Tarifstufe wählen, die mit einer höheren Prämie verbunden ist. Mehr Informationen zum Wahltarif AzubiPlus gibt es in unserem Merkblatt.
Wenn Sie mitmachen wollen, hier ist Ihre AzubiPlus Teilnahmeerklärung. Nähere Informationen zu den Konditionen unseres Wahltarifes erhalten Sie hier.
Sind Sie mit uns zufrieden? Na, dann empfehlen Sie uns doch weiter und klicken hier.
In unserer Broschüre "Der perfekte Berufsstart" erhalten Sie nützliche Tipps, damit Ihnen der Start in die Berufswelt leichter fällt.
* Die Prämie beträgt max. 150 Euro pro Jahr, höchstens jedoch 20 Prozent Ihres individuellen Jahresbeitrags zur Krankenversicherung und wird im Voraus ausgezahlt. Die Begrenzung auf 20 Prozent tritt dann ein, wenn Ihr jährlicher Krankenversicherungsbeitrag unter 750 Euro liegt. Wenn Sie nicht mit Ausbildungsbeginn, sondern zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Ausbildung bei der energie-BKK Mitglied werden, erhalten Sie die Prämie entsprechend anteilig (12,50 Euro pro Monat) ausbezahlt. Der Tarif kann jeweils zum Ersten des Folgemonats abgeschlossen werden.