Themen A-Z

Altersteilzeit

In der Altersteilzeit-Freistellungsphase ist der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen.

Diesen Umstand verdanken Sie dem Bundesverfassungsgericht, welches Ende 2004 entschieden hat, dass der allgemeine Beitragssatz für diesen Personenkreis verfassungswidrig ist.

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