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Ärztliche Behandlungen
Erstattet die energie-BKK Privatleistungen beim Arzt?
Unter dem Schlagwort „IGeL“ (=individuelle Gesundheitsleistungen) bieten Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden als Wahlleistung an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Eine Erstattung solcher Privatrechnungen ist nicht möglich.
Sie möchten mehr über diese Untersuchungen erfahren? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über eine Vielzahl an IGEL-Leistungen. Zudem finden Sie dort auch alternative Untersuchungen, deren Kosten von uns erstattet werden!
Werden die Kosten meiner PET/CT Untersuchung übernommen?
Die PET/CT- Untersuchung ist eine spezielle Diagnostikmethode, vor allem in der Neurologie, Kardiologie und Onkologie. Für einige Erkrankungen übernehmen wir dafür die Kosten. Diese werden dann über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Sollten Sie einen privaten Kostenvoranschlag für eine PET/CT-Untersuchung vom Arzt erhalten, handelt es sich vermutlich um eine Privatleistung. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit uns über unsere Servicehotline 0511 911 10 920 auf.
Zahlt die energie-BKK meine optische Cohärenztomographie (OCT)?
Die OCT Untersuchung ist eine spezielle Untersuchung der Netzhaut, die zur Diagnostik der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (AMD) und des Makulaödems im Rahmen der diabetischen Retinopathie bei Dieabetes (DMÖ) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde. Liegt eine der beiden Diagnosen bei Ihnen vor, rechnet der Arzt die Kosten über ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns ab. Sollte die Leistung Ihnen zur Selbstzahlung angeboten werden, liegen vermutlich die Voraussetzungen für eine Kassenleistung nicht vor. Ihr Arzt sollte Sie hierüber vorab aufgeklärt haben.
Erstatten Sie die Kosten von Behandlungen bei Privatärzten? Kann ich mich auch bei Ärzten behandeln lassen, die nur Privatpatienten behandeln?
Die energie-BKK übernimmt, so wie alle gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten oder zur vertragsärztlichen Behandlung ermächtigen Ärzten. Die Kosten für Behandlungen bei Privatärzten müssen Sie selbst tragen.