Sozialversicherungswahlen 2023
Die Sozialversicherungswahl ist die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie wird alle sechs Jahre für alle Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung durchgeführt.
Die Sozialwahlen sind in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europa- und der Bundestagswahl. Die rechtlichen Einzelheiten zu den Sozialwahlen stehen in den § 43 ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Den Wahltag hat der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß auf den 31. Mai 2023 festgelegt.
Die Sozialwahlen sollen Versicherten und Arbeitgebern die Möglichkeit der Einflussnahme und Mitbestimmung in die Arbeit der Sozialversicherungsträger garantieren. Das bezieht sich auf die Bereiche Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation.
Die Wahl wird als Listenwahl frei und geheim und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Zur Wahl stehen in der Regel Einzelbewerber, Mitglieder von Gewerkschaften oder anderer (Arbeitnehmer-)Vereinigungen.
Auch bei der energie-BKK haben die Vorbereitungen begonnen. Die energie-BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt in dieser Funktion der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS).
Das Selbstverwaltungsorgan der Kasse ist der Verwaltungsrat. Dieser setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen von den Versicherten und den Arbeitgebern gewählt werden. Der Verwaltungsrat beschließt in erster Linie das Satzungsrecht und kontrolliert den Vorstand.
Hier informieren wir Sie über den aktuellen Stand: