Terminservicestellen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Terminservicestellen eingerichtet.
Diese vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte Termine innerhalb von vier Wochen bei:
- Fachärzten: Patienten benötigen immer eine Überwerisung. Ausnahme: Termine bei Augenärzten und Gynäkologen.
- Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
- Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärtzen: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter ("U-Untersuchungen") vermittelt. Die TSS unterstützen Versicherte zudem bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie wünschen noch mehr Unterstützung bei der Vereinbarung für einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt? Dann nutzen Sie ergänzend auch unseren Facharzt-Terminservice.