Terminservicestellen
Behandlung & Medizin

Terminservicestellen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Terminservicestellen eingerichtet.

Diese vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte Termine innerhalb von vier Wochen bei:

  • Fachärzten: Patienten benötigen immer eine Überwerisung. Ausnahme: Termine bei Augenärzten und Gynäkologen.
  • Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärtzen: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter ("U-Untersuchungen") vermittelt. Die TSS unterstützen Versicherte zudem bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sie wünschen noch mehr Unterstützung bei der Vereinbarung für einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt? Dann nutzen Sie ergänzend auch unseren Facharzt-Terminservice.

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