Stationäre Vorsorgekur
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Stationäre Vorsorgekur

Wenn bei Ihnen ein Gesundheitsrisiko vorliegt, das in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen wird, kann für Sie eine stationäre Vorsorgekur sinnvoll sein.

Was ist der Unterschied zu einer Rehabilitation?

Eine ambulante oder stationäre Reha kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie schon eine bestehende, chronische Erkrankung haben oder an anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen leiden, zum Beispiel nach Operationen. In diesem Fall sind Sie bereits körperlich, geistig oder seelisch erheblich beeinträchtigt. Es zeichnet sich ab, dass Sie voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt sein werden. Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie unter der Rubrik Rehabilitation und als Information in Leichter Sprache in diesem Merkblatt.

Wann habe ich Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur?

Eine stationäre Vorsorge wird empfohlen, wenn ambulante Behandlungsmethoden (zum Beispiel ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel) am Wohnort oder eine ambulante Vorsorgekur nicht zum gewünschten Erfolg führen. Das Ziel ist, einer Krankheit vorzubeugen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Wie beantrage ich eine stationäre Vorsorgekur?

Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt, welche Form einer Kur am besten für Sie geeignet ist. Gern können Sie uns unter unserer Servicehotline 0511 911 10 941, per App oder rehabilitation@energie-bkk.de, kontaktieren, um die gewünschten Unterlagen anzufordern.

Wie lange dauert eine stationäre Vorsorgekur?

In der Regel wird eine stationäre Vorsorgekur für drei Wochen bewilligt. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung der Maßnahme vorliegen, wird ein entsprechender Antrag direkt von der Klinik gestellt.

Wann kann ich erneut zur stationären Vorsorgekur fahren?

Eine Wiederholung der stationären Vorsorgekur ist bei medizinischer Notwendigkeit nach Ablauf von vier Jahren möglich.

Muss ich während der stationären Vorsorgekur Zuzahlungen leisten?

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag.

Bekomme ich während der stationären Vorsorgekur weiter Gehalt?

Ihr Arbeitgeber zahlt während der stationären Vorsorgekur Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.

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