RSV-Prophylaxe für Kinder
Schwangerschaft

RSV-Prophylaxe für Kinder

Das RSV ist ein Erreger welcher weltweit akute Atemwegserkrankungen auslösen kann. Das betrifft insbesondere sehr junge Säuglinge und Frühgeborene wegen ihres noch unreifen Immunsystems sowie Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen.

Für Kinder in bestimmten Risikogruppen kann die Vorsorge gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) mit dem neuen monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) ratsam sein.

Diese erst kürzlich eingeführte Vorsorgeoption ist bislang aber noch keine GKV-Regelleistung. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu steht noch aus.

Solange wollen wir nicht warten, deshalb übernimmt die energie-BKK als Zusatzleistung ab sofort die Kosten der Immunisierung bis zum Inkrafttreten des neuen Therapiehinweises für Beyfortus® .

Diese Prophylaxe ist nicht zu verwechseln mit den RSV-Impfstoffen für Schwangere und über 60-Jährige. Selbstverständlich übernimmt auch hier die energie-BKK - über die STIKO-Empfehlung hinaus - die Kosten gemäß Satzungsregelung zu 100 Prozent.

Für die Erstattung benötigen wir die ärztliche Verordnung für den Personenkreis, der im geplanten Therapiehinweis genannt wird sowie die spezifische Rechnung mit Angabe der Bankverbindung. Dabei ist wichtig, dass die Impfung ärztlich empfohlen und kein anderer Kostenträger zuständig ist. Senden Sie uns die Unterlagen per Post, per E-Mail oder ganz bequem über unsere Service-App zu.

Sie benötigen noch weiteren Schutz? Dann lesen Sie unter der Rubik Zusatzleistungen/Impfungen welcher Schutz noch von uns übernommen wird. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

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