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Kostenerstattung
Die Behandlungen und Therapien für Versicherte der energie-BKK werden grundsätzlich über Ihre Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Sie können aber auch anstelle der Abrechnung über die Gesundheitskarte bestimmte Kostenerstattungsmethoden nutzen.
Kostenerstattungsprinzip
Sie lassen sich wie ein Selbstzahler (Privatpatient) behandeln und zahlen die Kosten Ihrer Behandlung zunächst selbst – eine Wahl, die gut überlegt sein sollte.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Kostenerstattung uneingeschränkt oder nur für bestimmte Bereiche (z. B. ambulant ärztlich, zahnärztlich, stationär oder sog. „veranlasste Leistungen“ wie Arzneimittel und Heilmittel) zu wählen. Sie sind mindestens für ein Vierteljahr an Ihre Entscheidung gebunden und erhalten maximal die Vergütungssumme für Ihre Anwendungen, die wir bei der Abrechnung über die Gesundheitskarte getragen hätten.
Behandlungen und Therapien können ausschließlich bei Vertragspartnern und zugelassenen Leistungserbringern der energie-BKK in Anspruch genommen werden. Es erfolgt eine Kostenerstattung nur für die Kosten, die als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen sind. Dies gilt nicht für Kosten von Privatärzten sowie für IGEL-Leistungen. Hier ist keine Erstattung möglich.
Sie haben die Wahl der Therapie oder Behandlung bei allen Vertragspartnern und zugelassenen Leistungserbringern der energie-BKK. Andere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit unserer Zustimmung aufgesucht werden.
Für die Übernahme der Kosten von veranlassten Leistungen wie Arzneimitteln oder Heilmitteln ist es erforderlich, dass diese auf einem Kassenrezept verordnet werden. Privatrezepte können im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips von uns nicht erstattet werden.
Pauschale Kostenerstattung
Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Erstattung in Höhe von 25 Prozent der Rechnungsbeträge.
Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Extrem schnelle Rückerstattung der vorgeleisteten Kosten durch unbürokratische Abwicklung.
- Keine Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- Keine weitere Kürzung um die gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Zuzahlungen.
- Schnellere Rücksendung Ihrer Belege zur Weiterleitung an Ihre private Zusatzversicherung.
Individuelle Kostenerstattung
Sollten Sie das vereinfachte Verfahren ausdrücklich nicht wünschen, können Sie auch die individuelle Kostenerstattung wählen: Hierbei erfolgt eine Erstattung in Höhe der Kosten, die unser jeweiliger Vertragspartner mit uns direkt abgerechnet hätte. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Rabatte werden dabei vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Prüfung und Erstattung Ihrer Belege ist hierbei sehr zeitaufwendig und benötigt mehrere Arbeitstage.
Bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, beraten wir Sie gerne persönlich und ausführlich über die Einzelheiten zum Verfahren und eventuelle finanzielle Risiken.
Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 0511 911 10 920.