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Kieferorthopädische Behandlung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen wir die kieferorthopädische Behandlung ab einem Kieferorthopädischen Indikationsgrad 3 (KIG - Schweregrad).
Die energie-BKK trägt 80 Prozent der Kosten. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet direkt mit uns ab. Sie erhalten je Quartal eine Eigenanteilsrechnung über 20 Prozent der angefallenen Kosten. Wenn mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, übernehmen wir ab dem zweiten Kind 90 Prozent der Kosten. Dann beträgt Ihr Eigenanteil nur 10 Prozent. Ihren Eigenanteil erstatten wir Ihnen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.
Dafür senden Sie uns am Ende der Behandlung die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden und die letzten beiden Eigenanteilsrechnungen ein. Reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag ganz bequem mir Ihrem Smartphone per App oder über unseren Online-Service am PC ein. So erhalten Sie Ihre Erstattung deutlich schneller.
Unsere besondere Leistung: Wir beteiligen uns zusätzlich an den Kosten für eine private festsitzende Retentionsspange, bei vorheriger kieferorthopädischer Behandlung bis zum 18. Lebensjahr. Sie erhalten bis zu 100 Euro je Kiefer.
Alle anderen Privatleistungen, die Sie mit dem Kieferorthopäden vor der Behandlung vereinbaren, tragen Sie privat.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Eine kieferorthopädische Behandlung ab 18 ist nur in besonders schweren Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Zu den Ausnahmen gehören:
- Angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer (z.B. Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte)
- Fehlbisse, die durch Fehlstellung von Ober-/ Unterkiefer versursacht sind (skelettale Dysgnathien)
- Verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen
Bei dem Vorliegen einer dieser Ausnahmen im Zusammenhang mit mindestens einer der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 und einer geplanten kieferchirurgischen Behandlung, ist eine Kostenübernahme der Behandlung auch für Erwachsene möglich.