Implantate
Zahngesundheit

Implantate

Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten für die Implantation, einen möglichen Knochenaufbau, die Implantate und weitere Zusatzleistungen sind privat zu tragen.

Die energie-BKK beteiligt sich mit einem Festzuschuss an der endgültigen Versorgung mit Zahnersatz (Suprakonstruktion). Hierfür erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Reichen Sie diesen bitte vor Beginn der Behandlung zur Prüfung bei uns ein.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema Implantate, dann besuchen Sie gerne die Internetseite unseres Kooperationspartners DentNet. Dieser bietet Ihnen Implantatsysteme inklusive der Implantatkronen zu Pauschalpreisen an.

Eine Kostenübernahme von Implantaten ist nur in besonders schweren Fällen möglich und auch nur dann, wenn keine konventionelle Versorgung möglich ist. Die erste Prüfung erfolgt durch Ihren Zahnarzt. Sollte er die Voraussetzungen für die Kostenübernahme als erfüllt ansehen, erstellt er Ihnen ein medizinisches Gesamtbehandlungskonzept und einen privaten Behandlungsplan. Reichen Sie diesen vor Beginn der Behandlung bitte zur Prüfung bei uns ein. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet den Behandlungsplan durch einen Gutachter prüfen zu lassen.

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