A-Z Haushaltshilfe
Behandlung & Medizin

A-Z Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Sie sind im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, schwanger oder haben gerade entbunden? Wir geben Ihnen die Möglichkeit sich sorgenfrei um Ihre Genesung zu kümmern.

Denn im Bedarfsfall erhalten Sie eine Haushaltshilfe, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Des Weiteren ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei schwerer Erkrankung oder akuter Verschlimmerung – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation – von bis zu 4 Wochen möglich, sofern keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern.

Die energie-BKK leistet noch mehr: Auch Versicherte ohne Kinder unter 12 Jahren, die sich im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme befinden, erhalten von uns bis zu 8 Wochen eine Haushaltshilfe. Voraussetzungen dafür sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Haushaltshilfen übernehmen zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Einkaufen von Lebensmitteln
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche
  • Kinderbetreuung

Ist neben der hauswirtschaftlichen Unterstützung auch eine pflegerische Versorgung (z. B. Köperpflege) notwendig, dann sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeit der Verordnung einer häuslichen Krankenpflege.

Für mehr Informationen, insbesondere dazu wer Ihren Haushalt weiterführen kann und welche Kosten wir übernehmen, schauen Sie auch in unser Merkblatt.

Rufen Sie uns gerne vor einer Inanspruchnahme über unsere Servicehotline 0511 911 10 920 an. Wir senden Ihnen im Anschluss an ein Beratungsgespräch die Antragsunterlagen zu.

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