Fissurenversiegelung der Prämolaren
Familie

Fissurenversiegelung der Prämolaren

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschusst die energie-BKK die zahnärztliche Fissurenversiegelung der Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im verbleibenden Gebiss erstattet.

Die Zusatzleistung erhalten Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von bis zu 100 € insgesamt je Kalenderjahr.

Zur Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierte Originalrechnung des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin – gern auch über unsere App „Meine energie-BKK“.

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