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Arzneimittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir die zur Behandlung erforderlichen Medikamente. Der Gesetzgeber hat hier jedoch Zuzahlungen vorgeschrieben.

Bestimmte preiswerte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier können Sie die ständig aktualisierte Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente herunterladen.

Wir haben mit vielen Pharmaherstellern Rabatte auf Medikamente vereinbart. Diese Arzneimittel erhalten Sie auf Kassenrezept. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in der Apotheke möglicherweise ein anderes - jedoch wirkstoffgleiches - Arzneimittel (ein sogenanntes Generikum) erhalten. Sie bekommen auch weiterhin das verschriebene Arzneimittel, wenn Ihr Arzt den Austausch ausgeschlossen hat. Von Ihnen ist dann nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu entrichten.

Sie können gegen Kostenerstattung alternativ ein verschreibungspflichtiges Präparat Ihrer Wahl in der Apotheke erhalten. Diese Wahlfreiheit hat jedoch auch ihren Preis. Sie müssen in der Apotheke mit dem vollen Preis in Vorkasse gehen und erhalten dann später von uns maximal den Festbetrag abzüglich Ihrer Zuzahlung erstattet.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen verordnet werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.

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