Anschlussrehabilitation
Ob Operation, Unfall oder Herzinfarkt– für die Erstbehandlung ist in den meisten Fällen ein Krankenhaus zuständig. Und was geschieht nach der Entlassung? Um Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder fit zu machen, gibt es die Anschlussrehabilitation, auch Anschlussheilbehandlung genannt.
Wie beantrage ich eine Anschlussrehabilitation?
Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Während der Akutbehandlung schickt uns der Sozialdienst des Krankenhauses Ihren Antrag zu und wir kümmern uns gemeinsam darum, dass Sie bei medizinischer Notwendigkeit an einer ambulanten oder stationären Anschlussrehabilitation teilnehmen können. Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie hier und als Information in Leichter Sprache in diesem Merkblatt.
In welcher Klinik darf ich meine Anschlussrehabilitation durchführen?
Wir arbeiten mit Vertragskliniken in ganz Deutschland zusammen und suchen Ihnen in Absprache mit dem Sozialdienst des Krankenhauses eine geeignete Klinik aus. Die energie-BKK legt großen Wert auf Kundenservice und Qualität. Die Ansprüche an unsere Leistungserbringer sind dementsprechend hoch. Um unseren hohen Standard zu erhalten, werten wir die individuellen Erfahrungen unserer Versicherten anhand eines Fragebogens nach erfolgter Anschlussrehabilitation aus.
Wer organisiert den Transport für mich?
Unsere Vertragskliniken bieten oftmals einen eigenen Transportservice an, der mit dem Krankenhaus abgestimmt wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Krankenhaus ein Transportunternehmen beauftragen. Sollten Sie von zu Hause aus zur Rehabilitation fahren, kontaktieren Sie uns gerne unter unserer Servicehotline 0511 911 10 941, damit wir mit Ihnen den Transport planen können.
Wie lange dauert eine Anschlussrehabilitation?
In der Regel wird eine Anschlussrehabilitation für drei Wochen genehmigt. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung vorliegen, wird ein entsprechender Antrag direkt von der Rehabilitationsklinik an uns gestellt.
Muss ich bei einer Anschlussrehabilitation Zuzahlungen leisten?
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr. Stationäre Krankenhausaufenthalte werden dabei angerechnet.