Kinderkrankschreibung dauerhaft per Video und Telefon möglich
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15.07.2024

Kinderkrankschreibung dauerhaft per Video und Telefon möglich

Erkrankt ein Kind, ist es jetzt dauerhaft möglich eine ärztliche Bescheinigung auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon zu erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt und eine entsprechende Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart. Voraussetzung für die Bescheinigung nach einer Fernbehandlung per Video oder Telefon ist zumeist, dass der Arztpraxis das erkrankte Kind bekannt ist. Zudem darf das Kind noch nicht zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und zugleich auf Hilfe angewiesen ist.

Die Dauer der Bescheinigung in Videosprechstunden variiert je nach Bekanntheit des Kindes beim Arzt. Für unbekannte Kinder ist eine Krankschreibung von bis zu drei Tagen möglich, während der Praxis bereits bekannte Kinder bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden können.

Wichtig: Es ist wichtig, dass die Symptome eine Abklärung per Videosprechstunde zulassen. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur möglich, wenn das Kind zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde.

Zudem ist auch für Erwachsene mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese eine Krankschreibung möglich, sofern sie der Praxis bekannt sind und die Erkrankung keine schweren Symptome aufweist.

Eine Erstbescheinigung kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Wenn der Patient weiterhin krank ist, muss er die Praxis aufsuchen, bevor eine Folgebescheinigung per Telefon erfolgen kann. Der Arzt muss den Patienten zuvor persönlich untersucht haben und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt haben.

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