Früherkennung (Darmkrebs)
Für Frauen ab 55 Jahren und Männer ab 50 Jahren stehen die gesetzlichen Vorsorgeleistungen kostenfrei zur Verfügung. Dazu gehören beispielweise eine Darmspiegelung sowie ein immunologischer Stuhltest.
Immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung
Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis oder urologischen Praxis einen Stuhltest.
Üblicherweise bieten wir alternativ die Möglichkeit an, den Test online über unseren Partner TeleClinic bequem nach Hause zu bestellen. Aufgrund aktueller Lieferschwierigkeiten mit dem kooperierenden Labor können wir diesen Service jedoch derzeit nicht zur Verfügung stellen. Sobald TeleClinic ein neues Labor gefunden hat, kann der Darmkrebsfrüherkennungstest wieder über Teleclinic bestellt werden.
Darmspiegelung für Risikogruppen
Eine Darmspiegelung (Koloskopie) ist eine medizinische Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs. Je früher Darmkrebs entdeckt wird, je besser sind die Heilungschancen. Er entsteht fast immer aus Wucherungen der Darmwand, die in den Darm hineinragen (Darmpolypen). Diese Polypen lassen sich durch die Koloskopie finden und entfernen. Das senkt das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken.
Als Zusatzleistung beteiligen wir uns bereits bei Frauen unter 55 Jahren und bei Männern unter 50 Jahren, über die gesetzliche Vorsorge hinaus, an den Kosten einer Darmspiegelung. Folgende Risikofaktoren müssen für diese Vorsorgeuntersuchung vorliegen: eine persönliche Vorbelastung durch fett- und fleischreiche sowie ballaststoffarme Fehlernährung mit zusätzlicher übermäßiger Kalorienzufuhr, Übergewicht, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Brust-, Eierstock- und Gebärmutterkrebs, Zustand nach einer Operation im Urogenitalbereich oder auch erhöhter langjähriger Nikotin- und Alkoholkonsum.
Sie erhalten von uns einen einmaligen Zuschuss von bis zu 120 Euro.
Diese Leistung darf nur durch fachärztliches Personal im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden, welche eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorweisen, oder nach § 13 Absatz 4 SGB V dazu berechtigt sind. Zur Erstattung übermitteln Sie uns die personalisierten Rechnungen, mit dem Hinweis welcher Risikofaktor zum Zeitpunkt der Untersuchung bei Ihnen vorlag. Nutzen Sie zum Einreichen Ihrer Rechnungen gerne dieses Formular. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an, bevor Sie eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gern.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Fachteam unter unsere Servicehotline 0511 911 10 920 zur Verfügung.