Startseite

Formen der medizinischen Rehabilitations- und Vorsorgekuren

Welche Formen der medizinischen Rehabilitation gibt es?

Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe

Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambulante Rehabilitation.
  2. Sie können die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen.
  3. Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt.

 

Sonderform ambulante mobile Rehabilitation

Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. In Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.

Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn Sie die Angebote einer stationären oder einer ambulanten Rehabilitation nicht wahrnehmen können, z. B. aus folgenden Gründen:

  • Die Orientierung in einer fremden Umgebung fällt Ihnen schwer.
  • Sie sind nicht in der Lage, eine ambulante oder stationäre Reha-Einrichtung aufzusuchen.
  • Sie haben einen hohen Assistenz- oder Pflegebedarf, der in der Reha-Einrichtung nicht sichergestellt werden kann.

 

Stationäre Rehabilitation

Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Einrichtung sollte ggf. berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.

 

Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen das Krankenhaus und Ihre Krankenkasse gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

 

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme Mutter-Vater-Kind-Kur

Eine Mutter-Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme mit individuellem Therapieangebot, die Sie bei uns beantragen. Bei einer Bewilligung erhalten Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Aufnahmetermin. Die Zusage gilt für maximal 6 Monate. Unsere Vertragskliniken bemühen sich Müttern/Vätern mit schulpflichtigen Kindern einen Termin in den Schulferien innerhalb der nächsten 6 Monate anzubieten. Sollte in dieser Zeit die Kur nicht angetreten werden, ist ein neuer Antrag bei uns zu stellen, sofern die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht. Denken Sie bitte dann auch an aktuelle ärztliche Atteste oder Befundberichte. Vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist eine erneute Mutter-Vater-Kind-Kur nicht möglich. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro je Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahren.

Der Mutter-Vater-Kind Katalog ist hier erreichbar.

Als Benutzernamen verwenden Sie bitte energiebkk und als Passwort muttervaterkind

 

Vorsorge

Ihnen steht im Bedarfsfall eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung. So gehören zu unseren Leistungen zum Beispiel die ambulante oder stationäre Vorsorge für Kinder, Erwachsene und Mütter, auch als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme.

Ambulante Vorsorgeleistungen für Erwachsene in anerkannten Kurorten werden von uns pauschal mit 100 Euro bezuschusst - sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) beträgt der kalendertägliche Zuschuss 25 Euro.

Stationäre Vorsorgeleistungen finden in speziellen und zertifizierten Einrichtungen statt, mit denen die energie-BKK einen Vertrag geschlossen hat. Dort werden Sie nicht nur ärztlich behandelt und versorgt, sondern Sie wohnen auch dort. Die Kosten der Behandlung übernehmen wir grundsätzlich in voller Höhe. Versicherte ab 18 Jahre haben allerdings den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro für jeden Tag der Maßnahme zu leisten.

Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie hier und als Information in Leichter Sprache in diesem Merkblatt.

 

 

 

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen