energie-BKK zahlt Fahrkosten zum Corona-Impfzentrum
Versicherte, die Unterstützung bei Fahrten zum nächst erreichbaren Impfzentrum benötigen, können Fahrkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel in Anspruch nehmen.
Die energie-BKK übernimmt die Kosten für Schwerbehinderte, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben:
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
BI (Blindheit)
H (Hilflosigkeit)
Auch Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 und höher können Fahrkosten geltend machen.
Um die Kosten auch bei Taxifahrten oder höherwertigen Transportmitteln erstatten zu können, benötigen wir eine Verordnung des sonst behandelnden Arztes (Verordnung einer Krankenbeförderung Muster 4).
In einigen Bundesländern übernimmt das Land die Kosten der Fahrten zum Impfzentrum. Die Regelungen dazu können sich täglich ändern. Informieren Sie sich daher auf jeden Fall bei Ihrer Stadt, Kommune oder Ihrem Bundesland über die aktuellen Bestimmungen.