Die elektronische Patientenakte (ePA)
Ihr Datenspeicher rund um die Gesundheit, ein Leben lang!
Vermeiden Sie unnötige Doppeluntersuchungen, unklare Behandlungsverläufe oder Medikamentenunverträglichkeiten. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen stellen wir Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Diese können Sie u.a. als kostenfreie App auf Ihrem Smartphone nutzen. Auf freiwilliger Basis haben Sie dort die Möglichkeit, lebenslang Ihre Gesundheitsdaten sicher zu verwalten. Sie behalten die alleinige Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden, ob und wer Zugriff auf Ihre Akte haben soll. Sie allein bestimmen, welche Informationen Sie teilen möchten und können z. B. Beschränkungen festlegen oder aufheben und Berechtigungen erteilen oder zurücknehmen. Sie können dies individuell innerhalb der ePA-App verwalten.
Die ePA bietet eine breite Palette digitaler Dienste, allesamt unter strengster Datensicherheit. Erlauben Sie Ihren Ärzten, Krankenhäusern oder anderen autorisierten Personen, Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Notfalldaten, Impfpass, Zahnstatus und vieles mehr sicher in Ihrer ePA zu speichern. Einige der genannten Funktionen werden erst in künftigen Entwicklungsphasen ab 2026 oder später zur Verfügung stehen. Zusätzlich können Sie über unsere ePA-App selbst medizinisch relevante Dokumente in Ihre ePA hochladen, wie zum Beispiel Laborergebnisse oder Arztberichte, die Sie als wichtig erachten und sicher aufbewahren möchten.
Die ePA im Kurzüberblick
Einfacher Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten:
Mit der ePA haben Sie jederzeit Ihre relevanten Gesundheitsdaten griffbereit, egal wo Sie sich befinden. Dies verringert den Stress bei Arztbesuchen, ermöglicht schnellere Antworten auf Fragen und kann im Notfall sogar lebensrettend sein.
Optimale Behandlung in Ihrem Sinne:
Durch den Zugriff auf Ihre medizinischen Informationen können Ärzte präzisere Diagnosen stellen und individuellere Behandlungspläne aufstellen. Dies gewährleistet eine optimale Versorgung, minimiert das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen und verringert die Notwendigkeit unnötiger Untersuchungen.
Vermeidung unnötiger Untersuchungen:
Keine Lust mehr auf endlose Wartezeiten in Arztpraxen für wiederholte Untersuchungen? Mit der ePA können Ihre Ärzte bereits durchgeführte Tests einsehen, was Zeit und Geld spart und Ihnen lästige Doppeluntersuchungen erspart.
Ein Leben lang Zugriff auf alle relevanten Daten:
Egal ob Orts- oder Arztwechsel, Sie haben immer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese werden sicher auf deutschen Servern gespeichert, sodass Sie sich keine Sorgen über Verlust oder Zerstörung machen müssen.
Alle wichtigen Dokumente immer dabei:
Alle wichtigen Dokumente wie Kinder-U-Heft, Mutterpass, Impfausweis und Zahn-Bonus sind in der ePA digital abgelegt und können jederzeit vom behandelnden Arzt eingesehen und vervollständigt werden. Hinweis: Einige Anwendungen stehen Ihnen erst ab 2026 zur Verfügung.
Einfachere Betreuung von Angehörigen:
Die ePA erleichtert die Betreuung von Angehörigen, da Sie deren Gesundheitsdaten einfach einsehen und verwalten können.
Sicherheit und Vertrauen:
Ihre Gesundheitsdaten sind sensibel und verdienen den höchst möglichen Schutz. Deshalb werden alle Daten in der ePA streng vertraulich behandelt und unterliegen den höchsten Sicherheitsstandards. Sie können sicher sein, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben. Wollen Sie sich näher zu den Themen „Wie sicher ist die ePA“ und Datensicherheit informieren, finden Sie die Antworten unter Punkt 11 unserer Informationsmaterialien.
Informationen in Leichter Sprache erhalten Sie in diesem Merkblatt.
Im Januar 2025 kommt die "ePA für alle"
Ab dem 15. Januar 2025 startet die Einführung der "ePA für alle". Im Rahmen des Digital-Gesetzes erhalten automatisch alle gesetzlich krankenversicherten Personen eine elektronische Patientenakte (ePA).
Unser Vorgehen
Als Ihre Krankenkasse stellen wir sicher, Sie umfassend über die Einführung der ePA und Ihre Rechte als Versicherter zu informieren. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lassen, um Sie ausführlich über die Einführung der ePA und Ihre Rechte als Versicherter zu informieren. Dabei kann es vorkommen, dass einige Kunden früher als andere ihr Informationsschreiben erhalten. In jedem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema „ePA für alle“, finden Sie die Antworten in unseren Informationsmaterialien.
Auch werden wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, wie und wann Sie Widerspruch einlegen können, da die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig bleibt. Sie haben die Möglichkeit, generell der ePA zu widersprechen oder andere Widerspruchsoptionen zu nutzen. Unter anderem können Sie bestimmten Leistungserbringern den Zugriff verweigern. Ebenso können Sie der Forschungsdatenspende widersprechen, falls Sie nicht möchten, dass Ihre Daten in anonymisierter Form der medizinischen Forschung zugutekommen. Bereits jetzt haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten zusammengestellt.
Die Bereitstellung der ePA Akte erfolgt stufenweise nach festgelegten Regionen und kann bis zu 6 Wochen dauern. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld, falls Ihre ePA nicht direkt ab dem 15.01.2025 zur Verfügung steht. Wollen Sie sich näher zu dem Thema „Was ist die ePA“ informieren, finden Sie die Antworten unter Punkt 2.1 unserer Informationsmaterialien.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich bereits die ePA nutze?
Die vorhandenen Daten müssen ab dem 15.01.2025 von Ihnen „aktiv“ in die „neue“ ePA-App- Version übertragen werden. Sie werden in Ihrer ePA-App über diese Maßnahme informiert und durch den Prozess geleitet. Haben Sie die Datenübertragung in die neue Version nicht innerhalb eines halben Jahres durchgeführt, sind die vorhanden Daten unwiderruflich verloren.
Wer hat Zugriff auf die Daten in der ePA?
Zum Start der „ePA für alle“ ist jede Akte standardmäßig leer, es sei denn, Sie nutzen bereits aktiv unsere ePA-App und haben Ihre Daten in die neue App-Version übertragen. Die Ärzte und Behandler laden Ihre Unterlagen automatisch hoch, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Der Zugriff auf die Daten in der ePA ist gesetzlich festgelegt und auf die in der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen, wie zum Beispiel Ärzte und Therapeuten, beschränkt. Diese greifen auf die ePA zu, wenn sie Sie behandeln. Der Zugriff erfolgt somit nur im Rahmen Ihrer Behandlung oder der Inanspruchnahme entsprechender Leistungen.
In der ePA-App können Sie genau festlegen, welche Daten, wie Befundberichte oder Arztbriefe, eingesehen und genutzt werden dürfen. Sie können auch einzelnen Berechtigten den Zugriff verweigern. Versicherte, die die App nicht selbst nutzen, können einen Vertreter wie einen Angehörigen einsetzen.
Wenn Sie spezielle Fragen zum Zugriff auf die ePA haben, finden Sie die Antworten unter Punkt 4.3 und Punkt 6.1 unserer Informationsmaterialien.
Selbst ohne die ePA-App können Sie den Zugriff auf Ihre ePA verweigern. Wenn Sie spezielle Fragen zum Zugriff ohne ePA-App Nutzung haben, finden Sie die Antworten unter Punkt 5.10 und Punkt 8.4 unserer Informationsmaterialien.
ePA-Tabelle
So richten Sie Ihre ePA ein
Laden Sie sich die kostenfreie ePA-App einfach und schnell auf Ihr Smartphone herunter:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier noch nicht um die neue ePA-App Version handelt. Diese steht Ihnen erst ab 15.01.2025 zur Verfügung.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Benutzerkonto anlegen, folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Registrierungsprozess. Sofern Sie sich bereits ein Benutzerkonto in Ihrer „Meine energie-BKK“ App eingerichtet haben, folgen Sie unserer Schritt-für Schritt-Anleitung Freischaltung Benutzerkonto und Einrichtung ePA.
Sie möchten die ePA über Ihren Computer aufrufen und haben ein eigenes Kartelesegerät?
Dann besuchen Sie die Internetseite des Software-Entwicklers für Anforderungen, Downloads und weitere Informationen.