Zuzahlungen
Welche Kosten werden übernommen? Wie hoch ist die Zuzahlung?
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag jeweils 10 Euro. Die Zuzahlung wird für längstens 42 Kalendertage im Jahr berechnet. Sie wird direkt an die Rehabilitationseinrichtung gezahlt.
Bei einer Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen Sie für längstens 28 Tage zuzahlen. Hierbei werden Zuzahlungen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres bereits für eine andere Rehabilitation oder eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben, angerechnet, unabhängig davon, ob die Rehabilitation von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung finanziert wurde.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie ggf. auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich an uns.