Verfahren der Leistungsbewilligung
Nachdem Sie Ihren Reha-Antrag gestellt haben, wird im ersten Schritt formal die Zuständigkeit geprüft. Ist ein anderer Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, vorrangig zuständig, leiten wir den Antrag unverzüglich an diesen weiter und informiert Sie hierüber. Danach wird im zweiten Schritt inhaltlich über Ihren Reha-Antrag entschieden. Eine Prüfung durch den MD entfällt in bestimmten Fällen der Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt sowie bei einer durch das Krankenhaus oder Ihren Arzt angeregten geriatrischen Rehabilitation.
Sind wir zuständig, erfahren Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen, ob Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Länger dauern kann es, wenn für die Entscheidung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich sein sollte. Zur Erstellung eines Gutachtens werden die uns eingereichten Unterlagen dem MD vorgelegt.
Im Rahmen der Antragsprüfung wird, unabhängig von der Entscheidung über den vorliegenden Antrag, auch darauf geachtet, ob weitere Rehabilitationsleistungen notwendig sein könnten z. B. Leistungen zur sozialen Teilhabe (KFZ-Hilfe, Assistenzleistungen). Ist dies der Fall, kontaktieren wir Sie.
Wurde Ihre Rehabilitation bewilligt, informieren wir Sie u. a. über die ausgewählte Reha-Klinik, die Anreise, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme sowie über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung.