Arzneimittel für Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten.
Voraussetzungen:
• Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
• Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
Zur Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung. Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz 1 Sätze 7 bis 9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen wir keine Kosten erstatten.
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen sowie ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel: Folsäure, Jod und Vitamin B12 mit insgesamt bis zu 120 €. Nähere Informationen finden Sie hier.