Homöopathie – Alternative Heilmethode
Seit Jahren übernehmen wir die Kosten für die Behandlung der klassischen Homöopathie.
Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt wenden.
Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK. Es sind keine Kosten zu verauslagen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der energie-BKK kooperierenden Ärzte.
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt.
Auf einen Blick
- Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte mit einer besonderen Fortbildung – bitte fragen Sie uns nach den teilnehmenden Ärzten in Ihrer Wohnortnähe.
- Ihnen entstehen für die ärztliche Behandlung keinerlei Kosten.
- Auch die Verordnung von homöopathischen Arzneimitteln ist für Sie kostenfrei.
- Ihr Arzt hat jetzt viel mehr Zeit für Sie. In ausführlichen Gesprächen werden Ihre Beschwerden und die möglichen Therapien besprochen.
- Arzt und Apotheke arbeiten Hand in Hand zusammen.
- Die teilnehmenden Apotheken beraten Sie über die Besonderheiten der klassischen Homöopathie und kommunizieren mit Ihrem Arzt.
Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Vorraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel.