Hautkrebsscreening – Prävention durch Früherkennung
Auf einen Blick
- Hautkrebsscreening bei uns schon ab 15 Jahren
- Frühzeitig erkannter Hautkrebs ist oft gut therapierbar
- Keine Zuzahlung
Details zum Programm
Für alle Hautkrebsarten gilt: Das frühzeitige Entdecken einer Erkrankung ist entscheidend für seine Bekämpfung und den weiteren Verlauf. In frühen Stadien ist Hautkrebs zumeist noch lokal auf die Haut begrenzt. Sobald sich die Krebszellen im Körper ausbreiten, kommen dann weitere Beschwerden hinzu. Immer häufiger erkranken auch junge Menschen an Hautkrebs.
Das Hautkrebsscreening ist hierfür eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns sehr am Herzen, deshalb übernehmen wir die Kosten schon ab 15 Jahren! Zum Vergleich: der gesetzliche Standard gibt den Beginn für diese Vorsorge erst ab einem Alter von 35 Lebensjahren vor. Sie können die Untersuchung alle zwei Jahre durchführen lassen. 15- bis 34-Jährige haben hierzu zwei Möglichkeiten: der gesetzliche Standard gibt den Beginn für diese Vorsorge erst ab einem Alter von 35 Lebensjahren vor. Sie können die Untersuchung alle zwei Jahre durchführen lassen. 15- 34 Jährige haben hierzu zwei Möglichkeiten:
- Sie können einen unserer kooperierenden Vertragsärzte* auswählen um das Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie kostenlos durchführen zu lassen.
- Oder Sie gehen zu einem beliebigen Arzt ihrer Wahl, reichen uns anschließend die Rechnung ein und wir erstatten Ihnen 25 Euro für das Hautkrebsscreening. Nutzen Sie zum Einreichen Ihrer Rechnungen gerne dieses Formular.
- Sollten Sie nur ein auffällig erscheinendes Muttermal an sich entdecken, kann dieser mit unserem Muttermalcheck der TeleClinic (altersunabhängig) überprüft werden.
Ab einem Alter von 35 Lebensjahren können Sie alle zwei Jahre frei einen Arzt wählen. Das Hautkrebsscreening wird dann wie üblich über Ihre Gesundheitskarte vom Arzt mit uns abgerechnet. Voraussetzung dafür ist dass der Arzt das Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte durchführen kann.
* Die aktuelle Auflistung aller kooperierenden Vertragsärzte des BVDD (Bundesverband der Deutschen Dermatologen) wird ständig erweitert. Sie gilt nur für 15-34 Jährige. Die Ärzte rechnen direkt über die Gesundheitskarte ab, eine Privatrechnung ist nicht vorgesehen.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne zu den Teilnahmebedingungen. Unser Fachteam erreichen Sie unter 0511 911 10 960.