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Empfängnisregelung und Empfängnisverhütung

Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Beratung zur Empfängnisregelung. Das beinhaltet die damit im Zusammenhang stehenden Untersuchungen und die Verordnung empfängnisregelnder Mittel sowie bei Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr auch die Kosten für die Empfängnisverhütung. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind dafür zuzahlungsbefreit, ab dem 18. Lebensjahr tragen sie die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen selbst.

Zudem übernehmen wir die Kosten einer möglichen Sterilisation, sollte sie wegen einer Erkrankung erforderlich sein.

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