Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024
Arbeitgeber News

08.09.2023

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der „14. Verordnung zur Änderung der SV-Entgeltverordnung“ vorgelegt. Daraus ergeben sich auch die voraussichtlichen Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024.

Der monatliche Wert für freie Verpflegung soll ab 1. Januar 2024 313,00 Euro betragen (2023: 288,00 Euro). Für ein Frühstück bedeutet dies einen Wert von 65,10 Euro, für Mittag- und Abendessen jeweils von 123,90 Euro.

Der Monatswert für freie Unterkunft soll bei 278,00 Euro liegen (2022: 265,00 Euro). Pro Kalendertag sind das voraussichtlich 9,27 Euro (2023: 8,83 Euro). Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte (prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert). Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Ebenfalls aus § 2 Abs. 3 SvEV ergibt sich, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der vorstehend festgesetzte Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.

Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex angepasst und in der SvEV festgelegt. Die entsprechende Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

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