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Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt das bisherige
Erziehungsgeld. Es orientiert sich dabei am Erwerbseinkommen der
Betreuungsperson des Kindes und soll finanzielle Einbußen von
Eltern im ersten Jahr nach der Geburt ausgleichen.
Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem
Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht
und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Eine Teilzeitarbeit mit bis zu 30 Stunden in der Woche ist
möglich.
Das Elterngeld wird gezahlt an Erwerbstätige, Beamte,
selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und
Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch
Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres
bzw. eines neugeborenen Kindes investieren.