Pflegegeld für sogenannte
Arbeitgebermodelle
Die Pflegeversicherung leistet bei selbst sichergestellter
Pflege das Pflegegeld und nicht die Sachleistung. Wenn zum Beispiel
ein körperlich behinderter Mensch eine Pflegekraft seines
persönlichen Vertrauens fest anstellt, kann er der Pflegestufe
entsprechend Pflegegeld beziehen. Dabei gilt die zeitliche
Beschränkung auf vier Wochen – zum Beispiel bei
einer stationären Behandlung – nicht.
Da die Kosten für eine solche selbst organisierte Pflege in
der Regel höher liegen als das Pflegegeld, deckt das Sozialamt
den Restbedarf ab, wenn das Einkommen des behinderten Arbeitgebers
dafür nicht ausreicht und er als bedürftig im Sinne des
Rechts der Sozialhilfe (SGB XII) gilt.