Alternative Heilmethoden
Akupunktur
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der
Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die
Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung aufgenommen wird.
Die Akupunktur ist für die folgenden Indikationen
anerkannt, die seit mindestens 6 Monaten bestehen:
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- chronische Kniegelenksschmerzen.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach
Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten
nicht übernommen werden.
Die Kosten werden über die Gesundheitskarte
abgerechnet.