A-Z Rehasport / Funktionstraining
Rehasport / Funktionstraining
Rehasport wirkt den körperlichen und
psychischen Folgen einer Behinderung entgegen.
Rehasport umfasst bewegungstherapeutische
Übungen, die von qualifizierten Übungsleitern geleitet
werden. Die Übungen werden als Gruppenbehandlung unter
ärztlicher Betreuung und Überwachung im Rahmen
regelmäßiger Übungsveranstaltungen
durchgeführt.
Zu den Rehasportarten zählen insbesondere Gymnastik,
Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen.
Voraussetzung ist, dass es sich um Übungen handelt, die auf
die Behinderung ausgerichtet sind.
Rehasport beinhaltet in der Regel 50 Übungseinheiten
(Richtwert), die Sie in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch
nehmen können.
Herzsport beinhaltet in der Regel 90 Übungseinheiten
(Richtwert), die Sie in einem Zeitraum von 24 Monaten in Anspruch
nehmen können.
Bei herzkranken Kindern und Jugendlichen beträgt der
Leistungsumfang 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten
(Richtwerte).
Rehasport wird in der Regel von Sportverbänden
durchgeführt, die Behindertensportverbänden, wie zum
Beispiel dem Deutschen Behindertensportverband angehören.
Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer,
Kraft und das Selbstbewusstsein zu stärken, Koordination und
Flexibilität zu verbessern und Hilfe zur
Selbsthilfe zu bieten.
Funktionstraining soll dazu beitragen, das Ziel
der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Beim
Funktionstraining werden krankengymnastische und ergotherapeutische
Übungen gezielt auf spezielle Körperpartien, zum Beispiel
Muskeln und Gelenke, eingesetzt. Die bewegungstherapeutischen
Übungen werden als Gruppenbehandlung unter fachkundiger
Anleitung und Überwachung vor allem durch Krankengymnasten im
Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen
durchgeführt.
Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere
Trockengymnastik und Wassergymnastik.
Der Leistungsumfang des Funktionstrainings beträgt in der
Regel 12 Monate (Richtwert).
Funktionstraining wird von den jeweils zuständigen
Verbänden, also beispielsweise der Deutschen Rheumaliga,
durchgeführt.
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und
die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von
Funktionsverlusten einzelner Organsysteme / Körperteile, die
Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung, die
Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die
Hilfe zur Selbsthilfe.
Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel,
eigene Verantwortlichkeit für seine
Gesundheit zu übernehmen sowie sich in die Lage zu
versetzen, langfristig selbstständig und
eigenverantwortlich Bewegungstrainings durchzuführen,
zum Beispiel durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten
auf eigene Kosten.
Hält Ihr behandelnder Vertragsarzt Rehasport oder
Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich,
kann er Ihnen eine Verordnung ausstellen. Diese reichen Sie uns zur
Genehmigung ein. Die Höhe unserer Kostenbeteiligung ist
vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und wird direkt mit
uns abgerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer
kostenfreien Servicehotline 0800
0123512.