Pflegeberatung und
Pflegestützpunkte
Pflegeberatung
Pflegebedürftige haben einen umfassenden Anspruch auf Hilfe
und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen
Pflegeberater der Pflegekasse. Diese Pflegeberatung kann
gegebenenfalls im jeweiligen Pflegestützpunkt genutzt
werden.
Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere, einen
individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen
Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven,
kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie
pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen sowie über
Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.
Die Aufklärung und Auskunft umfasst alle mit der
Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen sowie die
Leistungen, auch die anderer Träger.
Pflegestützpunkte
Pflege- und Krankenkassen haben in fast allen Bundesländern
Pflegestützpunkte errichtet, weil sich die einzelnen
Länder für deren Aufbau entschieden haben. In
Pflegestützpunkten soll die Beratung über und die
Vernetzung aller medizinisch-pflegerischen Leistungen
gebündelt werden. Der Stützpunkt bildet das gemeinsame
Dach, unter dem das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der
Altenhilfe und der Sozialhilfeträger den von
Pflegebedürftigkeit Betroffenen ihre bisherigen
Dienstleistungen aufeinander abgestimmt vermittelt.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten hier
alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete
Hilfestellungen. Wenn etwa eine Wohnung altersgerecht umgebaut
werden soll, wird über mögliche Zuschüsse der
Pflegekasse beraten. Ebenso über geeignete Pflegeeinrichtungen
und ehrenamtliche Angebote. Im Pflegestützpunkt soll also das
gesamte Leistungsgeschehen koordiniert werden.
Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten in Deutschland
erhalten Sie unter www.bkk-nordwest.de/leistungen/pflegestuetzpunkte/.