Homöopathie – Heilkräfte
der Natur
Seit Jahren übernehmen wir die
Kosten für die Behandlung der klassischen
Homöopathie.
Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen
möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten
Arzt wenden.
Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein
homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen
Versorgungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen erfolgt die volle
Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und
Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation
und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen
Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem
Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die
Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK. Es sind keine Kosten
zu verauslagen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der
energie-BKK
kooperierenden Ärzte.
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und
den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt.
Auf einen Blick
- Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.
- Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte mit einer
besonderen Fortbildung – bitte fragen Sie uns nach den
teilnehmenden Ärzten in Ihrer Wohnortnähe.
- Ihnen entstehen für die ärztliche Behandlung
keinerlei Kosten.
- Auch die Verordnung von homöopathischen Arzneimitteln ist
für Sie kostenlos.
- Ihr Arzt hat jetzt viel mehr Zeit für Sie. In
ausführlichen Gesprächen werden Ihre Beschwerden und die
möglichen Therapien besprochen.
- Arzt und Apotheke arbeiten zusammen Hand in Hand.
- Die teilnehmenden Apotheken beraten Sie über die
Besonderheiten der klassischen Homöopathie und kommunizieren
mit Ihrem Arzt.
Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die
Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel
im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 120,-
Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.